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§218- Abschaffung endlich umsetzen fordert die BAG
  • Volle Unterstützung der Forderungen der Expert*innen- Kommission zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland!
  • Abtreibungen endlich entkriminalisieren!
  • Schwangere müssen selbst und frei über ihren Körper bestimmen dürfen!
  • Gesetzesänderung muss jetzt kommen!

Seit der Gründung der BAG vor 40 Jahren fordern kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die Abschaffung des Paragrafen 218 und damit eine generelle Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen. Es ist ein längst überfälliger Schritt den 153-jahre alten Zwangsparagraf zu den Akten zu legen. Schwangerschaftsabbruch ist bisher im Strafgesetzbuch geregelt und kommt kurz hinter Mord und Totschlag. Eine ungewollt Schwangere kann in Deutschland die Schwangerschaft derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei beenden:

sie muss an einer Pflichtberatung teilnehmen, mindestens drei Tage warten und höchstens bis zur 12. Schwangerschaftswoche den Abbruch von einem Arzt/ einer Ärzt*in durchführen lassen. Der §218 bedeutet damit einen massiven Eingriff in die Freiheit und Selbstbestimmung von schwangeren Personen, die nicht über ihren Körper und damit ihr Leben frei entscheiden dürfen.

Selbstbestimmung: ein grundlegendes Recht

Immerhin betrifft es die Hälfte der deutschen Bevölkerung, der ein grundlegendes Menschenrecht per Strafgesetz versagt wird. Durch die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches werden Schwangere aber auch Ärzt*innen eingeschüchtert. Eine weitere Auswirkung der Kriminalisierung ist, dass ein Abbruch nicht Teil der Ausbildung von Mediziner*innen ist und immer weniger Praxen Abbrüche durchführen können. Das muss dringend geändert werden und ist nur möglich, wenn der §218 endlich abgeschafft wird.
Das Recht auf freie Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die reproduktive Gesundheit ist von zentraler Bedeutung für die Gleichstellung der Geschlechter.
Alle sollten das Recht haben selbst zu entscheiden, ob und wann sie Kinder bekommen. Das ist ein Menschenrecht. Das EU Parlament forderte erst kürzlich das Abtreibungsrecht in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen und Frankreich hat die Freiheit auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert.

Sachliche Debatte nötig

Die sich nun anschließende gesellschaftliche und politische Debatte zur Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs sollte sachlich und konzentriert geführt werden. Zentral ist die Gesundheit und die Würde der Schwangeren. Wie immer die individuelle Entscheidung dabei ausfällt, ob für oder gegen einen Abbruch – sie muss selbstbestimmt und unter menschenwürdigen Bedingungen getroffen werden können. Ungewollt Schwangere brauchen keine Bevormundung, sondern sachliche Informationen, die ihnen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden.

Wir fordern:

  • von der Politik eine sachliche- nicht auf Polarisierung ausgerichtete Debatte über die Vorschläge der Expert*innenkommission und wie schon seit 40 Jahren, die Abschaffung des  § 218 noch in dieser Legislatur!

Konstanze Morgenroth und Angelika Winter
Bundessprecherin
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) 
kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
www.gleichberechtigt.org

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